BGBl. II Nr. 75/2002
75. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer eCommerce-Engineer“, Lehrgang „eCommerce-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademischer eCommerce-Engineer“, Lehrgang „eCommerce-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer eCommerce-Engineer“, Lehrgang „eCommerce- Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich
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§ 4neu
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