BGBl. II Nr. 90/2002
90. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Erstellung einer gesonderten Erfolgsrechnung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Erstellung einer gesonderten Erfolgsrechnung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - gesonderte Erfolgsrechnung
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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