BGBl. II Nr. 95/2002
95. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Motopädagogin“ und „Akademischer Motopädagoge“, Lehrgang „Motopädagogik“, Niederösterreichische Landesakademie
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Motopädagogin“ und „Akademischer Motopädagoge“, Lehrgang „Motopädagogik“, Niederösterreichische Landesakademie
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Motopädagogin“ und „Akademischer Motopädagoge“, Lehrgang „Motopädagogik“, Niederösterreichische Landesakademie
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§ 3neu
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