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BGBl. III Nr. 134/2002

kundgemacht 20.06.2002
134. Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation
ABKOMMEN ÜBER DIE TOURISTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Kundmachung BGBl. III Nr. 134/2002× zu Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation neu