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BGBl. III Nr. 266/2002

kundgemacht 10.12.2002
266. Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Februar 2002 über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl samt Anhängen und Anlagen sowie Erklärungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN VOM 27. FEBRUAR 2002
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Änderungen durch diese Kundmachung

Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - Kundm. aufgehoben