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BGBl. III Nr. 269/2002

kundgemacht 13.12.2002
269. 9. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 2002 bis 2005
9. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des am 14. Juni 1972 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft für die Jahre 2002 bis 2005
Kundmachung BGBl. III Nr. 269/2002× zu Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen) neu
Art. 36neu

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