BGBl. III Nr. 270/2002
270. Geänderte Regeln der gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
GEÄNDERTE REGELN DER GEMEINSAMEN AUSFÜHRUNGSORDNUNG UND DES GEBÜHRENVERZEICHNISSES ZUM MADRIDER ABKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE REGISTRIERUNG VON MARKEN UND ZUM PROTOKOLL ZU DIESEM ABKOMMEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung
227
Art. 2 § 9geändert
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