Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 270/2002

kundgemacht 20.12.2002
270. Geänderte Regeln der gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
GEÄNDERTE REGELN DER GEMEINSAMEN AUSFÜHRUNGSORDNUNG UND DES GEBÜHRENVERZEICHNISSES ZUM MADRIDER ABKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE REGISTRIERUNG VON MARKEN UND ZUM PROTOKOLL ZU DIESEM ABKOMMEN
Kundmachung BGBl. III Nr. 270/2002× zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung 227