BGBl. III Nr. 29/2002
29. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Schweiz)
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Art. 3neu
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