Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 38/2002

kundgemacht 05.03.2002
38. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Usbekischen Agentur für Straßentransport und Flußschiffahrt über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Usbekischen Agentur für Straßentransport und Flußschiffahrt über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Kundmachung BGBl. III Nr. 38/2002× zu Vereinbarung zwischen Österreich und Usbekistan über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung zwischen Österreich und Usbekistan über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern neu