BGBl. III Nr. 68/2002
68. Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 8. OKTOBER 1985 IN SEOUL UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KOREA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)
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Art. 2geändert
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Art. 9neu
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Art. 10geändert
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Art. 12geändert
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Art. 13geändert
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Art. 14geändert
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Art. 19geändert
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Art. 20geändert
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Art. 23geändert
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