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BGBl. III Nr. 88/2002

kundgemacht 26.04.2002
88. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung einer Grenzübergangsstelle an der gemeinsamen Staatsgrenze, einer auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Grenzabfertigungsanlage und über den Bau einer Verbindungsstraße zwischen den Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und Szentgotthárd
VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung einer Grenzübergangsstelle an der gemeinsamen Staatsgrenze, einer auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Grenzabfertigungsanlage und über den Bau einer Verbindungsstraße zwischen den Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und Szentgotthárd
Kundmachung BGBl. III Nr. 88/2002× zu Errichtung einer Grenzübergangsstelle, einer Grenzabfertigungsanlage und den Bau einer Verbindungsstraße

Änderungen durch diese Kundmachung

Errichtung einer Grenzübergangsstelle, einer Grenzabfertigungsanlage und den Bau einer Verbindungsstraße neu