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BGBl. III Nr. 96/2002

kundgemacht 29.05.2002
96. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung eines Wassergrenzüberganges in Fertőrákos am Neusiedler See und einer gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle auf ungarischem Staatsgebiet
VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung eines Wassergrenzüberganges in Fertőrákos am Neusiedler See und einer gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle auf ungarischem Staatsgebiet
Kundmachung BGBl. III Nr. 96/2002× zu Errichtung eines Wassergrenzüberganges und einer Grenzabfertigungsstelle (Ungarn)

Änderungen durch diese Kundmachung

Errichtung eines Wassergrenzüberganges und einer Grenzabfertigungsstelle (Ungarn) neu