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BGBl. III Nr. 98/2002

kundgemacht 29.05.2002
98. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko über die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH MAROKKO ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
Kundmachung BGBl. III Nr. 98/2002× zu Personen- und Güterbeförderung auf der Straße (Marokko)

Änderungen durch diese Kundmachung

Personen- und Güterbeförderung auf der Straße (Marokko) neu