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BGBl. I Nr. 108/2003

kundgemacht 03.12.2003
108. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 108/2003× zu EUROFIMA-Gesetz

Änderungen durch diese Kundmachung

EUROFIMA-Gesetz 11