Absatz eins,Anmerkung, Absatz eins, tritt mit 31.12.2003 in Kraft)
BGBl. I Nr. 133/2003
133. Bundesgesetz: Wachstums- und Standortgesetz 2003
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2003 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2003 – BÜG 2003), erlassen wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Stiftungsvermögen und Fördermittelaufbringung
Paragraph 4,
- Absatz 2,Anmerkung, Absatz 2, tritt mit 31.12.2003 in Kraft)
- Absatz 3,Anmerkung, Absatz 3, tritt mit 31.12.2003 in Kraft)
- Absatz 4,Anmerkung, Absatz 4, tritt mit 31.12.2003 in Kraft)
- Absatz 5,Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt,
- Ziffer einsRücklagen des Allgemeinen Reservefonds sowie der freien Reserve in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufzulösen und direkt einem gesonderten Rechnungskreis des bei der Oesterreichischen Nationalbank eingerichteten Fonds zur Förderung der Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft zu widmen sowie
- Ziffer 275 Millionen Euro jährlich an die Stiftung auszuschütten.