BGBl. I Nr. 14/2003
14. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001
neu
Art. 1neu
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