BGBl. I Nr. 28/2003
28. Bundesgesetz: Erlassung eines Bundesgesetzes über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen und Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Dienstgeberabgabegesetz (DAG)
neu
§ 2neu
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