BGBl. I Nr. 7/2003
7. Bundesgesetz: Besoldungs-Novelle 2003
Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/08geändert nie in Kraft getretenlit a, lit b, Überschrift (neu)
… 5 unveränderte Absätze
8. VERWENDUNGSGRUPPE E 1
(Leitende Beamte)
Gemeinsame Erfordernisse
Richtverwendungen
b) im Sicherheitswachdienst: Generalinspektor der Bundespolizeidirektion Wien.
a) im Gendarmeriedienst:
Landesgendarmeriekommandant für die Steiermark
b) im Sicherheitswachdienst:
Zentralinspektor der Bundespolizeidirektion Graz.
a) im Gendarmeriedienst:
… 8 unveränderte Absätze
Landesgendarmeriekommandant für Salzburg,
b) im Sicherheitswachdienst:
Zentralinspektor der Bundespolizeidirektion Linz,
c) im Kriminaldienst:
Vertreter des Leiters des Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Wien,
d) im Justizwachdienst:
Leiter der Justizwachschule,
e) im Zollwachdienst:
Inspizierender der Zollwache im Generalinspektorat.
a) im Gendarmeriedienst:
… 9 unveränderte Absätze
1. Stellvertreter des Landesgendarmeriekommandanten und zugleich
Leiter einer Gruppe beim Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich,
b) im Sicherheitswachdienst:
Zentralinspektor der Bundespolizeidirektion Innsbruck,
c) im Kriminaldienst:
Leiter des Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Linz,
d) im Justizwachdienst:
Leiter der Justizanstalt Hirtenberg,
e) im Zollwachdienst:
Hauptsachbearbeiter im Bundesministerium für Finanzen.
a) im Gendarmeriedienst:
… 9 unveränderte Absätze
Hauptreferent beim Gendarmeriezentralkommando für Dienstbetrieb und Dienstvollzug,
b) im Sicherheitswachdienst:
Kommandant der Alarmabteilung bei der Bundespolizeidirektion Wien,
c) im Kriminaldienst:
Leiter des Kriminalbeamteninspektorates bei
der Bundespolizeidirektion Innsbruck,
d) im Justizwachdienst:
Leiter der Justizanstalt Suben,
e) im Zollwachdienst:
Gruppenleiter und zugleich Hauptreferent für Personalangelegenheiten im Präsidium der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
a) im Gendarmeriedienst:
… 8 unveränderte Absätze
Leiter der Gruppe 1 beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten,
b) im Sicherheitswachdienst:
Kommandant der Sicherheitswacheabteilung am Flughafen Wien/Schwechat,
c) im Kriminaldienst:
Leiter des Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Villach,
d) im Justizwachdienst:
Leiter der Justizanstalt Salzburg,
e) im Zollwachdienst:
Inspizierender der Zollwache und zugleich Referent für den Bereich in der Finanzlandesdirektion Salzburg.
a) im Gendarmeriedienst:
… 8 unveränderte Absätze
Leiter der Schulungsabteilung beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten,
b) im Sicherheitswachdienst:
Kommandant der Sicherheitswache-Abteilung I bei der Bundespolizeidirektion Graz,
c) im Kriminaldienst:
Leiter der Kriminalbeamtenabteilung beim Bezirkspolizeikommissariat XVI,
d) im Justizwachdienst:
Leiter der Justizanstalt St. Pölten,
e) im Zollwachdienst:
Stellvertreter des Inspizierenden der Zollwache und zugleich Referent im Zoll- und Grenzreferat in der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
a) im Gendarmeriedienst:
… 8 unveränderte Absätze
Kommandant des Bezirksgendarmeriekommandos von Liezen,
b) im Sicherheitswachdienst:
Kommandant der Sicherheitswache-Abteilung 1 bei der Bundespolizeidirektion Salzburg,
c) im Kriminaldienst:
Leiter des Kriminalbeamteninspektorates bei der Bundespolizeidirektion Eisenstadt,
d) im Justizwachdienst:
Leiter der Justizanstalt Feldkirch,
e) im Zollwachdienst:
Hauptreferent im Zoll- und Grenzreferat in der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
a) im Gendarmeriedienst:
… 8 unveränderte Absätze
Leiter der Stabsabteilung beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten,
b) im Sicherheitswachdienst:
Kommandant der Sicherheitswache-Abteilung II bei der Bundespolizeidirektion Linz,
c) im Kriminaldienst:
Leiter der Kriminalbeamtenabteilung II bei der Bundespolizeidirektion Klagenfurt,
d) im Justizwachdienst:
Leiter der Justizanstalt Wels,
e) im Zollwachdienst:
Inspizierender der Zollwache und Referent für die Außenstelle Güssing.
a) im Gendarmeriedienst:
… 8 unveränderte Absätze
Kommandant des Bezirksgendarmeriekommandos von Fürstenfeld,
b) im Sicherheitswachdienst:
Stellvertreter des Kommandanten der Verkehrsabteilung der Bundespolizeidirektion Linz,
c) im Kriminaldienst:
Leiter des Referates 1 in der Abteilung II bei der Bundespolizeidirektion Graz,
d) im Justizwachdienst:
Stellvertreter des Leiters der Justizanstalt Suben,
e) im Zollwachdienst:
Stellvertreter des Inspizierenden der Zollwache und zugleich Referent in der Finanzlandesdirektion Salzburg.
a) im Gendarmeriedienst:
… 8 unveränderte Absätze
Kommandant des Bezirksgendarmeriekommandos Krems/Stadt,
b) im Sicherheitswachdienst:
Referent einer Sicherheitswacheabteilung bei der Bundespolizeidirektion Wien,
c) im Kriminaldienst:
Vertreter des Leiters der Kriminalbeamtenabteilung beim Bezirkspolizeikommissariat XII,
d) im Justizwachdienst:
Stellvertretender Leiter im Strafvollzug,
e) im Zollwachdienst:
Referent im Zoll- und Grenzreferat einer Finanzlandesdirektion.
a) im Gendarmeriedienst:
… 9 unveränderte Absätze
Stellvertreter des Leiters eines Referates beim Landesgendarmeriekommando für Kärnten,
b) im Sicherheitswachdienst:
Referent für die Schießausbildung bei der Bundespolizeidirektion Wien,
c) im Kriminaldienst:
Stellvertreter des Leiters der Kriminalbeamtenabteilung beim Bezirkspolizeikommissariat VIII,
d) im Justizwachdienst:
Stellvertreter des Leiters der Verwaltung in der Justizanstalt Graz-Karlau während der ersten fünf Jahre in dieser Tätigkeit (Einschulungsphase),
e) im Zollwachdienst:
Referent im Zoll- und Grenzreferat einer Finanzlandesdirektion während der ersten fünf Jahre in dieser Tätigkeit (Einschulungsphase).
Ausbildung
a) der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 2a und
b) der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 1.
a) Die Erfüllung der Erfordernisse der Z 2.11 oder 2.13,
… 8 unveränderte Absätze
b) zu Beginn der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E 1 ein Lebensalter von höchstens 42 Jahren und
c) eine praktische Verwendung als Beamter der Verwendungsgruppe
E 2a im Ausmaß von zumindest
aa) zwei Jahren für Kriminalbeamte oder
bb) einem Jahr für die übrigen Beamten des Exekutivdienstes.
(2) Die in Abs. 1 lit. a angeführten Erfordernisse entfallen, wenn die Zeit der gemäß Abs. 1 lit. c erforderlichen praktischen Verwendung
a) bei Kriminalbeamten mindestens vier Jahre und
b) bei den übrigen Beamten des Exekutivdienstes mindestens drei Jahre beträgt.
(3) Die Art der praktischen Verwendung gemäß Abs. 1 lit. c und Abs. 2 ist unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der künftigen Verwendung in der Verwendungsgruppe E 1 durch Verordnung des zuständigen Bundesministers zu regeln.
Sonderbestimmung für die Funktionsgruppe 12