BGBl. I Nr. 97/2003
97. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „§ 11 und“ in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „§ 11 und“ in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge "§ 11 und" in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war
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Art. 1neu
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