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BGBl. I Nr. 97/2003

kundgemacht 14.11.2003
97. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „§ 11 und“ in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „§ 11 und“ in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. I Nr. 97/2003× zu VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge "§ 11 und" in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge "§ 11 und" in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war neu