BGBl. I Nr. 97/2003
97. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „§ 11 und“ in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „§ 11 und“ in § 80 Sicherheitspolizeigesetz verfassungswidrig war