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BGBl. II Nr. 10/2003

kundgemacht 17.01.2003
10. Verordnung: Festsetzung eines angemessenen Aufwandsersatzes für die Funktion des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Senatsvorsitzenden sowie eines Berichterstatters der Bundes-Vergabekontrollkommission sowie Festsetzung der Höhe der Sitzungsgelder für die sonstigen Mitglieder der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes
Verordnung der Bundesregierung, mit der für die Funktion des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Senatsvorsitzenden sowie eines Berichterstatters der Bundes-Vergabekontrollkommission ein angemessener Aufwandsersatz sowie für die sonstigen Mitglieder der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes die Höhe der Sitzungsgelder festgesetzt wird
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