BGBl. II Nr. 104/2003
104. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
Änderungen durch diese Kundmachung
Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
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Art. 1neu
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