BGBl. II Nr. 110/2003
110. Kundmachung: Offizielles visuelles Identifikationszeichen der Französischen Republik für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung, ausgenommen Weine
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das offizielle visuelle Identifikationszeichen der Französischen Republik für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung, ausgenommen Weine
Änderungen durch diese Kundmachung
Offizielles visuelles Identifikationszeichen für landwirt. Produkte und Lebensmittel - Frankreich
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