BGBl. II Nr. 164/2003
164. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „gemäß § 202 Abs. 1 Z 3 GewO 1994“ in § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung gesetzwidrig war
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „gemäß § 202 Abs. 1 Z 3 GewO 1994“ in § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. Nr. 294/1996, gesetzwidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung gesetzwidrig war
neu
Art. 1neu
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