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BGBl. II Nr. 168/2003

kundgemacht 28.02.2003
168. Verordnung: Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003
Kundmachung BGBl. II Nr. 168/2003× zu Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003

Änderungen durch diese Kundmachung

Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003 neu