BGBl. II Nr. 196/2003
196. Verordnung: Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
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Art. 1neu
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