BGBl. II Nr. 197/2003
197. Verordnung: Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes St. Andrä–Aich im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes St. Andrä–Aich im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes St. Andrä–Aich im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
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