BGBl. II Nr. 210a/2003
210a. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten und der Absonderungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit der die Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten und die Absonderungsverordnung geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
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§ 4geändert
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