BGBl. II Nr. 21/2003
21. Verordnung: Ermächtigung des Leiters der „Support Unit Zentrales Melderegister“ zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der „Support Unit Zentrales Melderegister“ zu überplanmäßigen Ausgaben
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung des Leiters der "Support Unit Zentrales Melderegister" zu überplanmäßigen Ausgaben
neu
§ 1neu
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