BGBl. II Nr. 21/2003
21. Verordnung: Ermächtigung des Leiters der „Support Unit Zentrales Melderegister“ zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der „Support Unit Zentrales Melderegister“ zu überplanmäßigen Ausgaben