BGBl. II Nr. 226/2003
226. Verordnung: Elektronische Übermittlung von Voranmeldungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Voranmeldungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Elektronische Übermittlung von Voranmeldungen
neu
§ 4neu
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