BGBl. II Nr. 228/2003
228. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bestimmung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Bestimmung der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmung der Justizanstalt Wien-Erdberg als Organisationseinheit
aufgehoben
§ 4aufgehoben
lädt …