Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 238/2003

kundgemacht 09.05.2003
238. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. II Nr. 238/2003× zu Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr neu