BGBl. II Nr. 238/2003
238. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
neu
§ 2neu
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