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BGBl. II Nr. 242/2003

kundgemacht 09.05.2003
242. Verordnung: Technischer Prüfdienst der bei der AMA eingerichteten Zahlstelle im Weinbereich
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den technischen Prüfdienst der bei der AMA eingerichteten Zahlstelle im Weinbereich
Kundmachung BGBl. II Nr. 242/2003× zu Technischer Prüfdienst der bei der AMA eingerichteten Zahlstelle im Weinbereich

Änderungen durch diese Kundmachung

Technischer Prüfdienst der bei der AMA eingerichteten Zahlstelle im Weinbereich neu