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BGBl. II Nr. 284/2003

kundgemacht 18.06.2003
284. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Industrielogistikerin“ und „Akademischer Industrielogistiker“, Lehrgang „Industrielogistik“, Berufsförderungsinstitut Steiermark, Graz
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Industrielogistikerin“ und „Akademischer Industrielogistiker“, Lehrgang „Industrielogistik“, Berufsförderungsinstitut Steiermark, Graz
Kundmachung BGBl. II Nr. 284/2003× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Industrielogistikerin“ und „Akademischer Industrielogistiker“, Lehrgang „Industrielogistik“, Berufsförderungsinstitut Steiermark, Graz

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Industrielogistikerin“ und „Akademischer Industrielogistiker“, Lehrgang „Industrielogistik“, Berufsförderungsinstitut Steiermark, Graz neu