BGBl. II Nr. 290/2003
290. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die elektronische Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens, BGBl. Nr. 498/1996, als gesetzwidrig aufgehoben wird
Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die elektronische Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens, BGBl. Nr. 498/1996, als gesetzwidrig aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Elektronische Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens
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§ 1geändert nie in Kraft getreten
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