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BGBl. II Nr. 296/2003

kundgemacht 24.06.2003
296. Kundmachung: Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche, der Umpfarrung einiger Ortsgemeinden sowie der Umgliederung einer Kirchengemeinde in eine andere Superintendenz
Kundmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche, der Umpfarrung einiger Ortsgemeinden sowie der Umgliederung einer Kirchengemeinde in eine andere Superintendenz
Kundmachung BGBl. II Nr. 296/2003× zu Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Umgliederung einer Kirchengemeinde in Superintendenz

Änderungen durch diese Kundmachung

Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Umgliederung einer Kirchengemeinde in Superintendenz neu