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BGBl. II Nr. 339/2003

kundgemacht 25.07.2003
339. Verordnung: Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2003× zu Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zugefügt werden dürfen

Änderungen durch diese Kundmachung

Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zugefügt werden dürfen neu