BGBl. II Nr. 339/2003
339. Verordnung: Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen