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BGBl. II Nr. 359/2003

kundgemacht 12.08.2003
359. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. II Nr. 359/2003× zu Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr neu