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BGBl. II Nr. 412/2003

kundgemacht 05.09.2003
412. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“
Kundmachung BGBl. II Nr. 412/2003× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“ neu