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BGBl. II Nr. 413/2003

kundgemacht 05.09.2003
413. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“
Kundmachung BGBl. II Nr. 413/2003× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“ neu
§ 2neu

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