BGBl. II Nr. 413/2003
413. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“
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§ 2neu
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