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BGBl. II Nr. 416/2003

kundgemacht 09.09.2003
416. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Manager“
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Manager“
Kundmachung BGBl. II Nr. 416/2003× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Manager×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Manager neu
§ 2neu

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