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BGBl. II Nr. 480/2003

kundgemacht 17.10.2003
480. Verordnung: Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Unternehmensberaterin“ und „Akademischer Unternehmensberater“, incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs-Ges.m.b.H., Lehrgang „General Consulting Program“
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Unternehmensberaterin“ und „Akademischer Unternehmensberater“, incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs-Ges.m.b.H., Lehrgang „General Consulting Program“
Kundmachung BGBl. II Nr. 480/2003× zu Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Unternehmensberaterin“ und „Akademischer Unternehmensberater“, incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs-Ges.m.b.H., Lehrgang „General Consulting Program“

Änderungen durch diese Kundmachung

Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Unternehmensberaterin“ und „Akademischer Unternehmensberater“, incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs-Ges.m.b.H., Lehrgang „General Consulting Program“ neu