BGBl. II Nr. 485/2003
kundgemacht 21.10.2003
485. Verordnung: Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches
Kundmachung
BGBl. II Nr. 485/2003× zu
Änderungen durch diese Kundmachung
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Ausbildung und Prüfung für den Mittleren Verwaltungsdienst in der Finanzverwaltung
aufgehoben
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Ausbildung und Prüfung für den Steuereintreibungsdienst
aufgehoben
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Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Finanzen)
neu
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A (Finanzdienst)
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 (Zolldienst)
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 3 (Zollfachdienst)
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A im Österreichischen Postsparkassenamt
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B (Finanzdienst)
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B im Österreichischen Postsparkassenamt
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C (Finanzdienst)
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C im Österreichischen Postsparkassenamt
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe D im Österreichischen Postsparkassenamt
aufgehoben
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E 1, E 2a und E 2b (Zollwache)
aufgehoben
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Prüfung für den Finanzprokuratursdienst
aufgehoben
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Prüfung für den Gehobenen Bodenschätzungsdienst
aufgehoben
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Prüfung für den Höheren Bodenschätzungsdienst
aufgehoben
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Prüfung für den Höheren technischen Finanzdienst
aufgehoben