BGBl. II Nr. 486/2003
486. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Ausbildungslehrgang für Supervision, Institut für Integrative Bildung (Sympaideia)
aufgehoben
§ 1aufgehoben
lädt …
§ 2aufgehoben
lädt …
§ 3aufgehoben
lädt …
§ 4aufgehoben
lädt …
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …
§ 4neu
lädt …
§ 5neu
lädt …