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BGBl. II Nr. 502/2003

kundgemacht 28.10.2003
502. Verordnung: Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“, RIZ Regional-Innovations-Zentrum NÖ-Süd Informationstransfer und Beratungsges.m.b.H., Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und die Bezeichnungen „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“, RIZ Regional-Innovations-Zentrum NÖ-Süd Informationstransfer und Beratungsges.m.b.H., Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“
Kundmachung BGBl. II Nr. 502/2003× zu Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“, RIZ Regional-Innovations-Zentrum NÖ-Süd Informationstransfer und Beratungsges.m.b.H., Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“

Änderungen durch diese Kundmachung

Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen „Akademische Kauffrau für Betriebswirtschaft und Kommunikation“ und „Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation“, RIZ Regional-Innovations-Zentrum NÖ-Süd Informationstransfer und Beratungsges.m.b.H., Lehrgang „Betriebswirtschaftslehre und Kommunikation“ neu