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BGBl. II Nr. 505/2003

kundgemacht 28.10.2003
505. Verordnung: Aufbringung und Höhe der Mittel und der Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit BSE und TSE
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit BSE und TSE
Kundmachung BGBl. II Nr. 505/2003× zu BSE und TSE - Gewährung von Zuschüssen×

Änderungen durch diese Kundmachung

BSE und TSE - Gewährung von Zuschüssen neu
§ 1neu

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